Bedingungen und Konditionen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Registrierung bei der Handelskammer, Nummer 83132309, Happynecks B.V.

 

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist: Lieferant: Happynecks B.V. in Krommenie;       

Käufer: die Gegenpartei des Lieferanten, die Person, mit der Kaufverträge über die Lieferung von Waren und / oder Dienstleistungen abgeschlossen werden;

Vertrag: jeder Vertrag zwischen Käufer und Happynecks B.V. über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch Happynecks B.V. an den Käufer.

 

Artikel 2 Allgemeines

  1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Lieferanten und einem Käufer, auf den der Lieferant diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.       
  2. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden.       
  3. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit dem Lieferanten, zu deren Durchführung Dritte eingeschaltet werden müssen.       
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss der vorliegenden Bedingungen für den Vertrag gelten. In diesem Fall gelten widersprüchliche Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Lieferanten und des Käufers nur zwischen den Parteien, wenn und soweit sie Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Lieferanten sind.       
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in vollem Umfang anwendbar. Der Lieferant und der Käufer werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei sie, wenn und soweit möglich, den Zweck und den Umfang der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigen.       

 

 

Artikel 3 Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Happynecks B.V. sind unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist angegeben.       
  2. Die Angebote des Lieferers sind freibleibend; sie haben eine Gültigkeit von zwei Monaten, sofern nicht anders angegeben. Der Lieferer ist an die Angebote nur gebunden, wenn die Annahme durch den Besteller innerhalb von zwei Monaten bestätigt wird.       
  3. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.       
  4. Die Preise in den vorgenannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben sowie zuzüglich Versand- und etwaiger Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die angegebenen Preise sind in Euro (€)       
  5. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist der Lieferant hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht nach Maßgabe dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, der Lieferant weist auf etwas anderes hin.       

 

 

Artikel 4 Ausführung der Vereinbarung

  1. Der Lieferant hat den Vertrag nach bestem Wissen und Können und nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis auszuführen. Dies alles auf der Basis des aktuellen Stands der Wissenschaft.       
  2. Wenn und soweit es die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erfordert, hat der Lieferant das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.       
  3. Der Abnehmer sorgt dafür, dass alle Daten, von denen der Lieferant angibt, dass sie notwendig sind oder von denen der Abnehmer vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags notwendig sind, dem Lieferanten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen dem Lieferanten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat der Lieferant das Recht, die Durchführung des Vertrages auszusetzen und / oder dem Käufer die durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.       
  4. Der Lieferant haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass der Lieferant von unrichtigen und / oder unvollständigen Angaben des Bestellers ausgeht, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte dem Lieferanten bekannt sein müssen.       
  5. Werden Arbeiten vom Lieferanten oder von ihm beauftragten Dritten im Rahmen des Auftrages am Ort des Bestellers oder an einem vom Besteller bezeichneten Ort ausgeführt, so stellt der Besteller die von diesen Mitarbeitern in zumutbarer Weise benötigten Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung.       
  6. Der Käufer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schaden erleiden und dem Käufer zugerechnet werden können.       

 

Artikel 5 Lieferung

  1. Alle Artikel werden innerhalb von 48 Stunden versandt. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Der Käufer erhält eine Bestätigung der Bestellung per E-Mail. Wenn ein Artikel vorübergehend nicht auf Lager ist, wird der Kunde innerhalb von 5 Tagen benachrichtigt. In Absprache mit dem Käufer wird die Bestellung von Happynecks B.V. gehalten oder vom Käufer storniert.       

Die Artikel werden an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren in dem Moment abzunehmen, in dem der Lieferant sie ihm liefert oder liefern lässt, oder in dem Moment, in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden.       
  2. Verweigert der Besteller die Annahme der Lieferung oder unterlässt er die für die Lieferung erforderlichen Angaben oder Anweisungen, so ist der Lieferer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern.       
  3. Wird die Ware ausgeliefert, ist der Lieferant berechtigt, etwaige Lieferkosten zu berechnen.       
  4. Wenn der Lieferant eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese indikativ. Eine angegebene Lieferzeit ist daher nie eine strikte Deadline. Die Überschreitung einer Frist hat der Besteller dem Lieferer schriftlich anzuzeigen.       
  5. Der Lieferant ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, im Vertrag wurde hiervon abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Der Lieferant ist berechtigt, die gelieferten Gegenstände gesondert zu berechnen.       
  6. Wenn die Lieferung auf Wunsch des Käufers verschoben wird, schuldet der Käufer dem Lieferanten eine Entschädigung in Verbindung mit den Lagerkosten, die der Lieferant aufwenden muss, den zusätzlichen Risiken, die der Lieferant dadurch eingeht. Diese Erstattung beträgt 10 % des Rechnungswertes pro Monat.       

Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht die Angelegenheit bereits auf das Risiko des Käufers über. Im Falle einer Beschädigung während des Transports kann Happynecks B.V. Artikel innerhalb von sieben Tagen ersetzen.

 

Artikel 6 Rückgaberecht und Rücksendungen

  1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.   
  2. Verzichtet der Käufer innerhalb der Probezeit auf den Kauf, so hat er Anspruch auf Erstattung des vom Käufer im Zusammenhang mit der Rücksendung gezahlten Betrages, ausschließlich der Versandkosten. Der Betrag wird so schnell wie möglich zurückerstattet, aber in jedem Fall nach dreißig Tagen nach der Rücksendung. Der Käufer ist für die Rücksendung des Produkts im korrekten Zustand verantwortlich.       
  3. Die Versandkosten für Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers. Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.       
  4. Happynecks B.V. ist berechtigt, verspätete und / oder offensichtlich unbegründete Rücksendungen sowie Rücksendungen, deren Kosten nicht im Voraus bezahlt wurden, abzulehnen.       

 

Artikel 7 Muster und Modelle

  1. Ist dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt worden, so gilt dieses nur als Anhaltspunkt, ohne dass die Sache ihm entsprechen muss, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart, dass die Sache ihm entsprechen soll.       

 

Artikel 8 Erstattungen, Preis und Kosten

  1. Der Lieferant kann Preiserhöhungen unter anderem dann weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Ausführung des Vertrags wesentliche Preisänderungen eingetreten sind, z. B. in Bezug auf Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe, Verpackungshalbfabrikate. Dies gilt auch, wenn die Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.       
  2. Die vom Lieferanten verwendeten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben sowie der im Rahmen des Vertrages anfallenden Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.       

 

Artikel 9 Änderung der Vereinbarung

  1. Stellt sich bei der Durchführung des Vertrages heraus, dass für eine ordnungsgemäße Durchführung Änderungen und / oder Ergänzungen der zu erbringenden Leistungen erforderlich sind, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Abstimmung entsprechend anpassen.       
  2. Wenn die Änderung und / oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und / oder qualitative Folgen hat, wird der Lieferant den Käufer darüber im Voraus informieren. Ist ein Festpreis vereinbart, so hat der Lieferant anzugeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Erhöhung dieses Festpreises führt.       
  3. Abweichend von den diesbezüglichen Bestimmungen kann der Lieferant keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.       

 

Artikel 10 Zahlung

  1. Wenn nicht anders schriftlich von Happynecks B.V. angegeben, ist die Zahlung im Voraus zu leisten.       

Die Zahlung muss erfolgen:

  1. Mit iDeal Zahlung bei Versand. Der Kontakt kann per Debitkarte oder per Pin bezahlt werden.       

Getrennte Zahlungsvereinbarungen ..:

Bei Zahlung per Rechnung wird der Auftragswert nach Lieferung in Rechnung gestellt. Diesen Betrag muss der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung auf das angegebene Bankkonto überweisen. Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungspflicht nicht aus.

  1. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen, gerät er rechtlich in Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen sind höher, dann gelten die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen auf den zu beanspruchenden Betrag werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollen Betrags berechnet.       
  2. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Umschuldung, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs des Käufers werden die Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.       

 

Artikel 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle vom Lieferanten gelieferten Waren, einschließlich etwaiger Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Filme, Software, (elektronische) Dateien usw., bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Käufer alle nachstehenden Verpflichtungen aus allen mit dem Lieferanten geschlossenen Verträgen erfüllt hat.       
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallende Ware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.       
  3. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so hat der Besteller den Lieferer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen, sobald dies zumutbar ist.       
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Versicherungspolice auf erstes Anfordern zur Einsicht vorzulegen.       
  5. Vom Lieferanten gelieferte Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß den Bestimmungen in 1. dieses Artikels fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.       
  6. Für den Fall, dass der Lieferant seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt der Abnehmer dem Lieferanten oder von ihm zu benennenden Dritten bereits jetzt die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, all jene Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Lieferanten befindet und die Sachen zurückzunehmen.       

 

 

Artikel 12 Gewährleistung

  1. Der Lieferant garantiert, dass die zu liefernde Ware den üblichen Anforderungen und Standards, die gesetzt werden können, entspricht.       
  2. Die unter 1. genannte Garantie gilt auch dann, wenn die zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Käufer dem Lieferanten diese Verwendung bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat.       
  3. Die unter 1. genannte Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Lieferung, sofern der Lieferant nicht schriftlich etwas anderes erklärt.       
  4. Entspricht die zu liefernde Ware nicht diesen Garantien, so ist der Lieferant verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Ware Ersatz zu liefern oder, falls eine Rücksendung nicht zumutbar ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Käufer, nach Wahl des Lieferanten, die Ware zurückzunehmen. Im Falle des Austausches verpflichtet sich der Besteller, den ausgetauschten Gegenstand an den Lieferer zurückzusenden und dem Lieferer das Eigentum zu verschaffen.       
  5. Die vorgenannte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Lieferers Änderungen an der Sache vorgenommen oder versucht haben, sie zu verändern oder für Zwecke verwendet haben, für die die Sache nicht bestimmt ist.       

 

Artikel 13 Inkassokosten

  1. Befindet sich der Käufer mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug, so gehen alle angemessenen Kosten zur außergerichtlichen Befriedigung zu Lasten des Käufers. Zahlt der Käufer einen Geldbetrag nicht rechtzeitig, so verwirkt er eine sofort fällige Geldstrafe von 10 % auf den noch ausstehenden Betrag. Dies bei einem Mindestbetrag von € 50,00.       
  2. Wenn dem Lieferanten höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, sind auch diese erstattungsfähig.       
  3. Anfallende angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.       
  4. Der Käufer schuldet Zinsen auf die entstandenen Einziehungskosten.       

 

Artikel 14 Aussetzung und Beendigung

  1. Der Lieferant ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:       

- r Käufer kommt den Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nach.

- m Lieferanten nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Besteht begründeter Anlass zu der Befürchtung, dass der Käufer nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist die Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel sie rechtfertigt.

  1. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen des Lieferanten gegen den Käufer sofort fällig. Stellt der Lieferant die Erfüllung seiner Verpflichtungen ein, so behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.       
  2. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem Lieferanten stets vorbehalten.       

 

Artikel 15 Haftung

  1. Ist die vom Lieferanten gelieferte Ware mangelhaft, so ist die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Käufer auf das beschränkt, was in diesen Bedingungen unter "Garantien" geregelt ist.       
  2. Haftet der Lieferant für unmittelbare Schäden, so ist diese Haftung auf maximal den doppelten Rechnungsbetrag beschränkt, zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht. Die Haftung ist in jedem Fall maximal auf den Betrag beschränkt, den der Versicherer des Lieferanten im entsprechenden Fall zu leisten hat.       
  3. Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich:       

- e angemessenen Kosten für die Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;

- le angemessenen Kosten, die anfallen, um die mangelhafte Leistung des Lieferanten vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dieser Mangel ist dem Lieferanten nicht zuzurechnen;

- gemessene Kosten, die zur Schadensvermeidung oder -begrenzung entstanden sind, soweit der Käufer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

  1. Der Lieferant haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.       
  2. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.       
  3. Der Lieferant haftet nicht für Verletzungen, die durch die Verwendung von Hosenträgern oder anderen von Happynecks B.V. gelieferten Gegenständen entstehen.       
  4. Der Käufer ist jederzeit selbst für die Bestimmung der richtigen Größe verantwortlich, wenn er einen der Artikel von Happynecks B.V. kauft, vorausgesetzt, dass der Käufer an der Adresse von Happynecks B.V. von einem der dortigen qualifizierten Physiotherapeuten individuell beraten worden ist.       

 

 

Artikel 16 Gefahrübergang

  1. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrages sind, geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem diese rechtlich und / oder tatsächlich an den Käufer geliefert werden und damit in der Macht des Käufers oder eines von ihm zu beliefernden Käufers stehen. dritten Personen.       

 

 

Artikel 17 Höhere Gewalt

  1. Die Parteien sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf einem Verschulden beruht und nach dem Gesetz, dem Rechtsgeschäft oder den allgemein anerkannten Anschauungen nicht von ihnen zu vertreten ist.       
  2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem, was das Gesetz und die Rechtsprechung darunter verstehen, alle von außen kommenden, vorhersehbaren oder nicht vorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die der Lieferant keinen Einfluss hat, aufgrund derer er aber nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Streiks im Betrieb des Lieferanten sind eingeschlossen.       
  3. Der Lieferant hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem der Lieferant seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.       
  4. Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass sie der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet ist.       
  5. Sofern der Lieferant zum Zeitpunkt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen selbständigen Wert hat, ist der Lieferant berechtigt, den bereits erfüllten Teil zu erfüllen oder zu erfüllen. separat in Rechnung gestellt werden. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich um einen separaten Vertrag handeln würde.       

 

 

Artikel 18 Sicherheitsvorkehrungen

  1. Der Abnehmer stellt den Lieferanten von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an vom Abnehmer zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten frei, die bei der Ausführung des Vertrags verwendet werden.        

Artikel 19 Streitigkeiten und anwendbares Recht

  1. Auf alle Verträge und/oder Handlungen von Happynecks B.V. findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung; es wird davon ausgegangen, dass diese Verträge und/oder Handlungen in den Niederlanden geschlossen oder ausgeführt wurden.       

Artikel 20 Änderung, Erläuterung und Lage der Bedingungen

  1. Es gilt immer die zuletzt veröffentlichte oder die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung auf unserer Website.       

 

 

HAPPYNECKS®-KISSEN IST KEIN MEDIZINPRODUKT

Es ist nicht dazu gedacht, Krankheiten oder Gesundheitszustände zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhindern. Es hat weder eine FDA- noch eine medCE-Zulassung.

Happynecks®-Kissen können als Kissen für den Nacken und den oberen Rücken verwendet werden und dienen ausschließlich der Verbesserung des Komforts und des allgemeinen Wohlbefindens des Patienten. Die Verwendung des Happynecks®-Kissens kann nicht als medizinische Behandlung, Heilung oder Vorbeugung angesehen werden und kann keine Behandlung durch medizinisches Fachpersonal ersetzen. Bei körperlichen Beschwerden sollten Sie niemals den Rat eines Arztes missachten oder zu spät kommen.

Die Anwendungsszenarien, die auf gedrucktem oder digitalem Material von Happynecks®-Kissen abgebildet sind, werden ausschließlich zur Information der Öffentlichkeit über unsere Forschungsthemen verwendet. Sie beweist nicht die Wirkung der Verwendung von Happynecks®-Kissen in diesen Bereichen.

Wenn das Happynecks®-Kissen Beschwerden verursacht, sollten Sie das Produkt sofort entfernen.

Wir sind nicht verantwortlich für Entscheidungen, die Sie oder jemand, der sich um Sie kümmert, aufgrund der Verwendung des Happynecks®-Kissens treffen, und für mögliche darauf folgende Zwischenfälle.